3). 04-10 Besteuerung einer Abgangsentschädigung Aus dem Sachverhalt: 1. B.X., geboren 1949, wurde im Zusammenhang mit seiner aus Gründen der Umstrukturierung per 30. Juni 2000 erfolgten Entlassung bei der D AG eine von Lebensalter, Dienstjahren und Kinder-Unterstützungspflichten abhängige Abgangsentschädigung von brutto Fr. 131'270.-- abzüglich von Sozialversicherungsbeiträgen ausgerichtet. Mit der Veranlagung der Staatssteuer vom 28. Januar 2002 für ausserordentliche Einkünfte mit Rechnung Nr. S 00/05 vom 01.01. bis 31.12.00 zog die Steuerverwaltung die Abgangsentschädigung in der Höhe von Fr. 123'328.-- zur Besteuerung heran und erhob darauf Fr. 13'395.90 Steuern.