Die Chance auf eine Wertsteigerung des Wertschriftenportfeuilles und einen späteren steuerfreien Kapitalgewinn bleibt weiterhin vorhanden. Die Relation zwischen dem in Frage stehenden Steuerbetrag und den gesamten Verhältnissen der Steuerpflichtigen liegt durchaus noch in einem vernünftigen Verhältnis. So sind die Rekurrenten auch nicht auf den Vermögensertrag zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes angewiesen. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Einführung von Regeln zur milderen Besteuerung hoher Vermögen nicht Sache des Gerichtes sein kann, sondern des Gesetzgebers.