Im Übrigen bleiben die Chancen auf einen späteren steuerfreien Kapitalgewinn weiterhin vorhanden. Bleibt ein grosser Teil des Vermögens in einer unverteilten Erbschaft gebunden und wirft diese eine nur geringe Rendite ab, ist die daraus resultierende hohe steuerliche Belastung in Gründen behaftet, die die Rekurrenten selbst zu vertreten haben. Aus all diesen Erwägungen und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kommt das Gericht zur Auffassung, dass im vorliegenden Fall die starke steuerliche Belastung tatsächlich nicht zu einem Verzehr des Vermögens führt und eine allfällige Neubildung von Vermögen nicht verhindert und demnach die Eigentumsgarantie nicht verletzt ist.