Dabei handelt es sich um ein Wertschriftenportefeuille mit einer grossen Anzahl verschiedenster Titel an in- und ausländischen Unternehmen. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt in diesen Fällen eine konfiskatorische Besteuerung dann nicht vor, wenn der Eigentümer freiwillig auf einen genügenden Ertrag, etwa mit Rücksicht auf familiäre Beziehungen, verzichtet, oder weil er hofft, bei späterer Veräusserung des Vermögensobjektes einen den Vermögensertrag weit übersteigenden Kapitalgewinn zu erzielen.