6. Gemäss den Angaben der Steuerpflichtigen liegt die steuerliche Belastung des Vermögensertrages durch die Staats- und Gemeindesteuern im vorliegenden Fall zwischen ca. 70% und 90%. Allerdings wurden die von der Vorinstanz gewährten reduzierten Steuerwerte nicht in die Berechnung einbezogen. Das Vermögen setzt sich vorwiegend aus kotierten Wertpapieren zusammen und ist teilweise durch unverteilte Erbschaften gebunden. Dabei handelt es sich um ein Wertschriftenportefeuille mit einer grossen Anzahl verschiedenster Titel an in- und ausländischen Unternehmen.