und in BGE 106 Ia 342, welcher nachfolgend vertieft zu untersuchen ist, hat es eine Steuerbelastung, die vorübergehend das Einkommen übersteigt, als zulässig erachtet, sofern diese an sich übermässige steuerliche Belastung nur für die Dauer eines Steuerjahres oder weniger Steuerjahre eintrete. Andererseits hat das Bundesgericht die Besteuerung eines Rentenstammrechtes (Vermächtnisses) mit der Erbschaftssteuer und in der Folge jeder einzelnen Rentenzahlung mit insgesamt 55% (Erbschafts- und Einkommenssteuer zusammen) als konfiskatorische bezeichnet.