So hat das Bundesgericht in BGE 105 Ia 134 beispielsweise angenommen, die Abschöpfung eines Planungsmehrwertes von bis zu 60% sei mit der Institutsgarantie vereinbar; und in BGE 106 Ia 342, welcher nachfolgend vertieft zu untersuchen ist, hat es eine Steuerbelastung, die vorübergehend das Einkommen übersteigt, als zulässig erachtet, sofern diese an sich übermässige steuerliche Belastung nur für die Dauer eines Steuerjahres oder weniger Steuerjahre eintrete.