Im Falle der Gesuchsteller könne damit die Herabsetzung des Steuerwertes nur in Bezug auf die X-Beteiligungen gewährt werden, während das übrige Wertschriftenvermögen der Gesuchsteller davon unbetroffen sei. Mit Rekurs wurde begehrte, es sei der Entscheid der Taxationskommission aufzuheben und in Anwendung des Härtefallparagraphen 183 StG aufgrund der konfiskatorischen Besteuerung die Reduktion der Vermögenssteuer ab … bis und mit … auf dem ganzen Vermögen zu gewähren. Aus den Erwägungen: