gemachten Rechnung pro Jahr nicht mehr als 60 % des Beteiligungsertrages wegbesteuert werde. Zielsetzung dieser Regelung sei, die wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Unternehmensbereich etwas zu mildern. Wenn gewinnbringende Unternehmungen, deren Aktien und Substanzwert steigen, zufolge Unternehmensinvestitionsbedarfs eine zurückhaltende Dividendenausschüttung betreiben, solle die ausgeschüttete Dividende durch die hohe Steuerbelastung nicht übermässig konsumiert werden. Voraussetzung für diese Reduktion sei also neben der ausgeschütteten Dividende stets, dass es sich um eine massgebliche Beteiligung an einem Unternehmen handle.