Aus dem Sachverhalt (Zusammenfassung): Die Steuerpflichtigen liessen ein "Gesuch um Anwendung des Härteparagraphen 183 StG" bei der Taxationskommission einreichen und unter anderem geltend machen, es liege insbesondere eine subjektive Härte vor, da sozusagen die gesamten Vermögenserträge für die Bezahlung der Vermögenssteuer sowie der Einkommenssteuer auf dem Vermögensertrag verwendet werden müssen. Mit Entscheid hiess die Taxationskommission das Gesuch teilweise gut.