Die Unterhaltskosten des Hyundai liegen unter denen des Mercedes und bei getrennter Betrachtung und unter Berücksichtigung der relativ geringen Fahrleistung kann ein höherer Kilometeransatz geltend gemacht werden, was sich auf die Festsetzung des Kilometeransatzes auswirkt. Bei der vorliegenden Berechnung wird jedoch keine weitere Differenzierung vorgenommen, zumal keine Notwendigkeit für zwei verschiedene Fahrzeuge besteht. Zu beachten ist jedoch, dass der Pflichtige beide Fahrzeuge nicht nur für berufliche sondern auch für private Zwecke nutzen kann. Somit ist in steuerlicher Hinsicht ein Teil der Kosten zu Lasten nicht abzugsfähige private Ausgaben umzulegen.