Laut der Kurzmitteilung liegt der Ansatz bei einer Fahrleistung von über 40'000 km bei 35 Rp. Von diesem Ansatz ist die Steuerverwaltung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in ihrem Einsprache-Entscheid insofern abgewichen, als dass sie dem Pflichtigen 45 Rp. pro Kilometer zugebilligt hat. Gemäss der individuellen Berechnungstabelle des TCS liegen die Kosten pro Kilometer jedoch bei 61 Rp. d) Gemäss eigener Darstellung benutzte der Pflichtige im Jahre 2005 zur Bewältigung der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort ein zweites Fahrzeug, einen Hyundai (...), welches einem Mittelklassewagen entspricht.