Es bestehe zudem keine gesetzliche Vorschrift über die Aufzeichnung detaillierter Daten. Da die Steuerverwaltung bisher nie solche Daten verlangt habe, verstosse dies ausserdem gegen Treu und Glauben, wenn diese das nun im Nachhinein verlange. Die von der Steuerverwaltung veranschlagten 45 Rp. pro Kilometer, was einer Kürzung von 31 % entspreche, würden die Kosten für einen Mercedes E in keiner Weise decken. b) Die schematische Darstellung von jährlicher Fahrleistung und Kilometeransatz in Kurzmitteilung Nr. 283 enthält mehrere Abstufungen, die bei einer hohen Fahrleistung einen geringeren Kilometeransatz zur Folge haben.