Demnach ist die Abstufung der Fahrtkosten von 60 Rp./km im Verhältnis zur Fahrleistung vorzunehmen. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Kilometerkosten mit zunehmender Kilometerleistung verringern, weil sich die fixen Kosten auf eine höhere Kilometerzahl verteilen. Die pauschalierten Ansätze beruhen auf den durchschnittlichen Autobetriebskosten für die gängigsten Fahrzeugmodelle. Als Quelle für die durchschnittlich errechneten Kilometerkosten dienten die aktuellen Tabellen der ESTV und des TCS. 4. a) Die Steuerverwaltung setzte vorliegend den Kilometeransatz für die gesamten 46'200 Kilometer auf 45 Rp. fest und gewährte dementsprechend einen Fahrtkostenabzug von Fr. 20'790.--