Gemäss den Aussagen des Pflichtigen werde auch das Fahrzeug der Ehefrau, ein Hyundai (...) für den Arbeitsweg benutzt, wobei der Steuerverwaltung darüber keine Nachweise vorlägen. Gemäss den Richtlinien und unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten sei die Steuerverwaltung aber bereit den Abzug von Fr. 13'465.-- auf Fr. 20'790.-- zu erhöhen (105km x 2 Fahrten x 220 Tage = 46'200km x Fr. -.45).