Da die Berechnungsgrundlage von einem Mittelklassefahrzeug ausgehe, sei die Steuerverwaltung bereit den Ansatz auf Fr. -.45 pro Fahrkilometer zu erhöhen, weil der Pflichtige einen Mercedes E fahre, der über der Mittelklasse liege. Die Steuerverwaltung sei auch bereit die vom Pflichtigen veranschlagten 106 km für einen anderen Weg, aufgrund hohen Verkehrsaufkommens, anzuerkennen. Danach betrage die jährliche Fahrleistung 46'200 km. Gemäss den Aussagen des Pflichtigen werde auch das Fahrzeug der Ehefrau, ein Hyundai (...) für den Arbeitsweg benutzt, wobei der Steuerverwaltung darüber keine Nachweise vorlägen.