a DBG die Kosten der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte von den steuerbaren Einkünften abziehbar. Der Kostenansatz von Fr. -.40 pro Kilometer entspreche der gängigen Praxis im Kanton Basel-Landschaft und richte sich nach der allgemeinen jährlichen Kilometerleistung (ab 30'000 km pro Jahr betrage der Ansatz Fr. -.40 pro Kilometer). In diesem Ansatz seien alle Kosten für Garage, Parkplatz, Versicherung, Steuern, Benzin und Unterhalt enthalten. Da die Berechnungsgrundlage von einem Mittelklassefahrzeug ausgehe, sei die Steuerverwaltung bereit den Ansatz auf Fr. -.45 pro Fahrkilometer zu erhöhen, weil der Pflichtige einen Mercedes E fahre, der über der Mittelklasse liege.