Bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse kann gegebenenfalls eine Anpassung notwendig sein. 07-099 Fahrtkostenabzug Sachverhalt: 1. In der Steuererklärung 2005 deklarierte der Pflichtige unter der Rubrik Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einen Abzug in Höhe von Fr. 28'160.--. Mit Veranlagungsverfügung zur Direkten Bundessteuer 2005 vom 22. Februar 2007 wurde ihm dieser Abzug auf Fr. 13'465.-- gekürzt.