Bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse kann gegebenenfalls eine Anpassung notwendig sein. 07-098 Fahrtkostenabzug Sachverhalt: 1. In der Steuererklärung 2005 deklarierte der Pflichtige unter der Rubrik Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einen Abzug in Höhe von Fr. 28'160.--. Mit Veranlagungsverfügung zur Staatssteuer 2005 vom 22. Februar 2007 wurde ihm dieser Abzug auf Fr. 13'465.-- gekürzt. 2. Gegen diese Veranlagungsverfügung erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 10. März 2007 Einsprache mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass die Steuerverwaltung die Abzüge für die Fahrkosten von Fr. 28'160.-- gemäss Selbstdeklaration zu Unrecht auf Fr. 13'465.-- gekürzt habe.