Höhn/Waldburger, Steuerrecht Bd. I, Bern/ Stuttgart/Wien 2001, § 14 N. 37). Davon zu unterscheiden ist die Tätigkeit im Rahmen einer blossen Liebhaberei, die nicht auf Gewinnstrebigkeit beruht und aus der häufig kein Einkommen erzielt wird. Eines der massgeblichen Kriterien für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit, und damit auch zur Abgrenzung gegenüber der Liebhaberei, stellt nach Lehre und Rechtsprechung das Erfordernis der Gewinnstrebigkeit dar (vgl. Entscheid der Steuer-Rekurskommission I Zürich vom 18. März 1993, publ. in: Der Steuerentscheid [StE] 1995 B 23.1 Nr. 30).