Allgemein wird unter einer (haupt- oder nebenberuflichen) selbständigen Erwerbstätigkeit jede Tätigkeit verstanden, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (vgl. Entscheid des Bundesgerichts [BGE] 125 II 113 ff. E. 5b; Blumenstein/Locher, System des schweizerischen Steuerrechts, Zürich 2002, S. 176; Cagianut/Höhn, Unternehmenssteuerrecht, Bern/Stuttgart/Wien 1993, § 1 N. 17 ff; Höhn/Waldburger, Steuerrecht Bd. I, Bern/ Stuttgart/Wien 2001, § 14 N. 37).