Zur teilweisen Tilgung der Schulden habe der Darlehensgeber drei Selbstbedienungssolarien übernommen. Seit 1. Januar 2005 würden die Pflichtigen nur noch zwei Selbstbedienungssolarien, eines in X. und das andere in Z. betreiben, weshalb sich in Zukunft keine Verluste mehr ergeben sollten. 3. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft wies die Einsprache mit Entscheid vom 5. April 2006 ab. Der Betrieb der Selbstbedienungssolarien sei, mit Ausnahme des Jahres 1999, durchwegs defizitär.