Staatssteuer 2004 vom 30. Juni 2005 definitiv eingeschätzt. Der von den Pflichtigen deklarierte Geschäftsverlust (…) wurde nicht zum Abzug zugelassen. Gemäss Revisionsbericht (…) vom 10. November 2003 würden ab dem Jahre 2004 aus der selbständigen Nebenerwerbstätigkeit keine Verluste mehr steuerlich akzeptiert. 2. Mit Einsprache vom 6. Juli 2005 begehrten die Pflichtigen sinngemäss, es sei der Betrieb der Selbstbedienungssolarien für das Steuerjahr 2004 als selbständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren und demzufolge der erwirtschaftete Verlust (…) zum Abzug zuzulassen. Zur teilweisen Tilgung der Schulden habe der Darlehensgeber drei Selbstbedienungssolarien übernommen.