Wer mit Wertpapieren handelt, muss grundsätzlich in Anbetracht der etwaigen Besteuerung, über die von ihm getätigten Wertschriftenverkäufe Bescheid wissen und sich über die korrekte Abwicklung seiner Geschäfte vergewissern, indem er z.B. Belege über seine Transaktionen sorgfältig durchliest und überprüft. Bei Geschäften mit Wertpapieren ist es daher dem Verkäufer zuzumuten, dass er die Informationen auf den Belegen zur Kenntnis nimmt und diese dann entsprechend in seiner Steuerdeklaration berücksichtigt.