Das zweite Dokument enthält den gleichen Hinweis, ausserdem wird ausdrücklich erwähnt, dass die Optionen bei der Ausübung besteuert werden. Zweitens ist gemäss den Angaben des Rekurrenten an einer Informationsveranstaltung der Arbeitgeberin mitgeteilt worden, dass sich bezüglich den Mitarbeiteroptionen ab 2003 Änderungen bei der Besteuerung ergeben würden. Drittens enthielt die Transaktionsbestätigung der B. Bank vom 29. November 2005 klare Informationen darüber, welche Optionen verkauft wurden. Weiter wird in den Abrechnungsinformationen des selben Dokuments u. a. der Gesamtgewinn mit dem Vermerk "steuerpflichtig" aufgeführt.