Zum einen handelt es sich um ein "option agreement", welches vom Pflichtigen am 30. Januar 2004 unterschrieben wurde und zum anderen um eine "Option Grant Notice". Beim ersten Dokument gab es den Vermerk, dass der Beteiligte für die Deklaration und das Bezahlen von Steuern, sowie für die Sozialversicherungsabzüge, welche aus der Zuteilung, dem Übergang oder der Ausübung resultieren, verantwortlich ist. Das zweite Dokument enthält den gleichen Hinweis, ausserdem wird ausdrücklich erwähnt, dass die Optionen bei der Ausübung besteuert werden.