Viertens sei er einem persönlichen Irrtum erlegen, da er ursprünglich die Optionen aus den Jahren 2000 - 2002 habe verkaufen wollen und nicht jene aus der Zuteilung des Jahres 2003. b) Der Rekurrent hatte zur Zeit der Deklaration mehrere Hinweise bezüglich der Besteuerung bei der Ausübung der Rechte aus den Mitarbeiteroptionen. Erstens hat der Pflichtige mit seiner Einsprache zwei Dokumente der Z. AG eingereicht, welche die Zuteilung (grant) und die Termine des Rechtsübergangs (vestingdate) der Mitarbeiteroptionen betreffen. Zum einen handelt es sich um ein "option agreement", welches vom Pflichtigen am 30. Januar 2004 unterschrieben wurde und zum anderen um eine "Option Grant Notice".