Zur Begründung für die Nichtdeklaration in der Steuererklärung führte er an, dass die Optionszuteilungen aus steuerlicher Sicht in den Jahren 2000 - 2002 mit einem mit den Steuerbehörden BL und BS vereinbarten Wert über den Lohnausweis bei der Zuteilung besteuert worden seien und nur der Lohnausweis zu deklarieren gewesen sei. Anlässlich einer Informationsveranstaltung sei den Mitarbeitenden mitgeteilt worden, dass sich ab 2003 Änderungen bei der Besteuerung ergeben würden. Auf dem Optionsvertrag, habe es lediglich den Hinweis gegeben, dass jeder selbst für die korrekte Deklaration seiner Optionen verantwortlich sei. Die Verwaltung der Mitarbeiteroptionen oblag zuerst der A. Bank.