4. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs ist somit an klare formelle Voraussetzungen geknüpft, welche zu beachten sind. Es genügt daher nicht, dass die Pflichtige aufgrund der Revision "wusste, um was es geht", wie dies die Steuerverwaltung anlässlich der heutigen Verhandlung geltend macht. Im vorliegenden Schriftenwechsel im Zusammenhang mit der Buchprüfung zwischen der Steuerverwaltung und der Pflichtigen vom 9. März 2007, 11. September 2007 und 25. Oktober 2007 handelt es sich bloss um Aufforderungen zur Einreichung bestimmter Dokumente und um Fragen zum Sachverhalt.