Vorliegend stützt sich der Einsprache-Entscheid der Steuerverwaltung vom 31. Januar 2008 im Wesentlichen auf die Ergebnisse aus dem Revisionsbericht vom 16. November 2007. Entsprechend wurden die in der Verfügung vom 23. Juni 2006 amtlich veranlagten Werte angepasst: Der steuerbare Reingewinn wurde von Fr. 17'500.-- auf Fr. 207'511.-- angehoben und das steuerbare Gesamtkapital von Fr. 228'760.-- auf Fr. 50'000.-- herabgesetzt, was zur Folge hat, dass die Pflichtige einer höheren Steuerbelastung unterworfen wurde. Diese Änderungen wurden folglich zu Ungunsten der Pflichtigen vorgenommen, es handelt sich dabei um eine reformatio in peius.