Die Steuerverwaltung sei demnach zu Recht nicht auf die Einsprache eingetreten. 6. Am 8. August 2006 reichte die Vertreterin der Rekurrenten beim Steuergericht des Kantons Basel-Landschaft ein Arztzeugnis, Kopien des Schriftenwechsels zwischen ihr und der Steuerverwaltung betreffend Fristerstreckungen und eine Aufstellung über den chronologischen Ablauf der Fristverlängerungen ein. 7. (…) 8. Auf die einzelnen rechtlichen Vorbringen der Parteien wird, sofern notwendig, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.