Nachdem die Steuerpflichtigen trotz Chargé-Mahnung vom 12. August 2005 ihre Steuererklärung 2003 nicht eingereicht hatten, wurden sie mit definitiver Veranlagungsverfügung vom 15. Dezember 2005 für die Staatssteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 135'175.-- amtlich eingeschätzt. 2. Mit Schreiben vom 18. Januar 2006 erhob die Vertreterin, eine Treuhandgesellschaft, namens und im Auftrag der Steuerpflichtigen Einsprache gegen die amtliche Veranlagung der Staatssteuer 2003 mit dem Begehren, ihr zur Einreichung der Selbstdeklaration und somit zur Begründung der Einsprache eine Frist bis 31. Januar 2006 zu gewähren.