06-085 Amtliche Veranlagung; Mitwirkungspflichten; Wiederherstellung der Frist Sachverhalt: 1. Nachdem die Steuerpflichtigen trotz Chargé-Mahnung vom 12. August 2005 ihre Steuererklärung 2003 nicht eingereicht hatten, wurden sie mit definitiver Veranlagungsverfügung vom 15. Dezember 2005 für die Staatssteuer 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 135'175.-- amtlich eingeschätzt.