Der Berechnung der Vertreterin der Pflichtigen wonach die Ermittlung des Landpreises aus dem Durchschnittswert der Jahre 2004 bis 2006 von Fr. 441.--/ m 2 zu erfolgen habe, kann nicht gefolgt werden. Selbst wenn die neu parzellierten Grundstücke erst nach und nach verkauft wurden, musste bei der Preiskalkulation das Gesamtprojekt berücksichtigt werden. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass mit einer flexiblen Gestaltung des Landpreises die für den Käufer gewünschte Planungssicherheit für das gesamte Projekt hätte garantiert werden können.