Zur Abwicklung der Grundstücksgeschäfte hat die Pflichtige der A. AG eine weitere Vollmacht erteilt. In gleichem Vertrag wurde sodann auch die Errichtung eines Schuldbriefes mit einem Nominalbetrag von Fr. 13'100'000.-- auf das Gesamtgrundstück (Parz-Nr. Y. Grundbuch X.) vereinbart. In der Folge sollte der Schuldbrief entsprechend der 28 Parzellen mit je einem Nominalwert zwischen Fr. 400'000.-- und Fr. 500'000.-- gesplittet und auf die einzelnen Teilparzellen gelegt werden. Der Kaufpreis hingegen erfuhr keine Veränderung und wurde bei der ursprünglich vereinbarten Summe belassen.