Mit öffentlicher Urkunde wurde am 16. September 2004 der ursprüngliche Vorvertrag abgeändert. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück parzelliert und es sind 28 Teilparzellen begründet und mit eigenen Grundbuchnummern versehen worden. Des weiteren wurden diverse Kaufverträge zwischen der Pflichtigen und interessierten Käufern von Teilparzellen abgeschlossen. Die im Zusammenhang mit diesen Verträgen entstandenen Kosten wurden von der A. AG (…), bezahlt. Zur Abwicklung der Grundstücksgeschäfte hat die Pflichtige der A. AG eine weitere Vollmacht erteilt.