Jedes dieser Indizien kann zusammen mit anderen, im Einzelfall jedoch unter Umständen auch bereits allein zur Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 18 Abs. 1 DBG ausreichen (vgl. Urteil des Bundesgerichts [BGE] 125 II 113 vom 8. Januar 1999, E. 6a; BGE 2A.7/2005 vom 24. August 2005, E. 2, ). 4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass es sich beim Verkauf des Grundstücks in X. um ein einzelnes Geschäft und daher um steuerfreie Vermögensverwaltung gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG handle.