Mit Schreiben vom 2. April 2007 erhob die Vertreterin der Pflichtigen Einsprache gegen die Veranlagung Direkte Bundessteuer 2005 vom 22. März 2007. Mit Begründung vom 30. Mai 2007 stellte sie die Begehren, die Veranlagung betreffend der Direkten Bundessteuer 2005 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen bei der Direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2005 unter Ausschluss des steuerbaren Einkommens aus der selbständigen Erwerbstätigkeit als gewerbsmässige Liegenschaftshändlerin neu festzusetzen.