In der Veranlagung zur Direkten Bundessteuer 2005 vom 22. März 2007 wurde ihr unter Ziffer 152 ein steuerbarer Gewinn aus gewerbsmässigem Liegenschaftshandel von Fr. 1'552'845.-- aufgerechnet. 2. Mit Schreiben vom 2. April 2007 erhob die Vertreterin der Pflichtigen Einsprache gegen die Veranlagung Direkte Bundessteuer 2005 vom 22. März 2007.