Im Nachhinein ist es ihm auch nicht mehr möglich, solche Belege zu beschaffen. Eine Änderung der Handhabung durch die Steuerverwaltung hätte dem Pflichtigen rechtzeitig, also vor Beginn des Jahres 2005 mitgeteilt werden müssen. Eine Änderung von Rechtsnormen zu Lasten des Pflichtigen gab es inzwischen nicht. Es bleibt hinzuzufügen, dass die Mutter des Kindes die vom Pflichtigen geltend gemachten Alimente jeweils als Einkommen versteuert hatte, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass das Geld wirklich geflossen ist.