Mit Einsprache-Entscheid vom 29. Juni 2007 wurde die Einsprache betreffend der Unterhaltsbeiträge abgewiesen. Zur Begründung führte die Steuerverwaltung aus, gemäss bisheriger kantonaler Praxis sei davon ausgegangen worden, dass unabhängig von der Regelung des Sorgerechts, Alimentenzahlungen im gleichen Haushalt nicht zum Abzug gelangen könnten. Das Bundesgericht sei jedoch im Entscheid 2A.37/2006 vom 1. September 2006 zur Erkenntnis gelangt, dass aufgrund des Gesetzeswortlauts der Alimentenabzug nicht verwehrt werden könne, sofern die elterliche Sorge der Mutter obliege, unabhängig davon, ob die Eltern im gleichen Haushalt leben oder nicht.