ZGB seien Miteigentumsanteile an Grundstücken denjenigen an Grundstücken gleichgestellt. Für eine Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn spreche, dass die Pflichtigen über fertige Pläne verfügt hätten, in welchen der Bau der Liegenschaft bereits umfangreich und detailliert umschrieben gewesen sei. Im Vertrag vom 21. Oktober 2004 seien bezugsbereite StWE-Wohnungen vereinbart worden. (…). | | 7. | (…) | Aus den Erwägungen: | 1. | (…) | | | 2. | Der Beurteilung unterliegt vorliegend, ob die Steuerverwaltung bei der Nachbesteuerung zur Handänderungssteuer bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage zu Recht den Landpreis und den Werklohn berücksichtigt hat.