| | | 2. | Gegen diese Verfügung erhoben die Pflichtigen mit Schreiben vom 12. März 2007 Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die Verfügung zur Nachbesteuerung der Handänderungssteuer vom 19. Februar 2007 sei aufzuheben. (…) | | 3. | Mit Einsprache-Entscheid vom 3. April 2007 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab. (…). | | 4. | Mit Schreiben vom 2. Mai 2007 erhoben die Pflichtigen gegen den Einsprache-Entscheid Rekurs. Zur Begründung führten sie aus, die Einsprache habe sich gegen die nachträglich erhobene Handänderungsteuer auf den Kaufpreis von Fr. 708'000.-- wegen angeblich fehlender Selbstnutzung nach § 82 Abs. 2 StG gerichtet.