Auf die Erhebung der Handänderungssteuer wurde aufgrund der von den Pflichtigen unterzeichneten Selbstnutzungserklärung vom 15. Oktober 2004 verzichtet. Mit Kaufvertrag vom 30. September 2005 kaufte die A. AG den Hobbyraum wieder zurück. | | In der Folge wurde die Wohnung jedoch nicht bewohnt und stand bis zu deren Verkauf mit Vertrag vom 22. Februar 2007 leer. (…). | | | Mit Verfügung vom 19. Februar 2007 wurden die Pflichtigen mit einer Nachbesteuerung zur Handänderungssteuer gemäss § 146 StG in Höhe von Fr. 8'850.-- belastet. (…). | | | 2. |