Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 8. Februar 2002 (07/2002) Auf eine per Telefax eingereichte Beschwerde kann nicht eingetreten werden. Dem Beschwerdeführer ist keine Nachfrist zur Nachreichung einer original unterzeichneten Beschwerde anzusetzen. 02-007 Nichteintreten auf einen per Telefax eingereichte Beschwerde Aus den Erwägungen: