4 Abs. 2 lit. a und b DBA F/CH und der obigen Ausführungen für die in Frage stehenden Jahre in der Schweiz in A. sowohl aufgrund wirtschaftlicher wie auch persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind. Die Beschwerde erweist sich demzufolge als unbegründet und ist somit abzuweisen. 4. (…) Entscheid Nr. 066/2006 vom 02.06.2006