Daraus resultiert bei einem Steuersatz von 17,8589398 % eine Staatssteuer von Fr. 1'718.05. Die Verbuchung der Dividende von Fr. 25'000.-- im Jahr 2002 hätte das satzbestimmende Einkommen auf Fr. 876'303.-- und das zu versteuernde Einkommen auf Fr. 34'620.-- erhöht. Daraus würde beim massgeblichen Steuersatz von 17,946218 % eine Staatssteuer von Fr. 6'213.-- resultieren, d.h. alleine die Staatssteuer würde Fr. 4'494.95 höher liegen (Fr. 6'213.-- - Fr. 1'718.05). Der Steuerfuss der Gemeinde Z. lag zudem im Jahre 2002 bei 65 % der Staatssteuer, sodass zusätzlich eine um Fr. 2'921.50 höhere Gemeindesteuer geschuldet wäre (Fr. 4'494.95 x 65 %).