b) Vorliegend wurde die Dividendenzahlung der X. AG an den Pflichtigen in Höhe von Fr. 25'000.-- mit Valuta am 31. Januar 2002 ausbezahlt. Der Pflichtige deklarierte diese Dividendenzahlung im Wertschriftenverzeichnis seiner Steuererklärung 2001 und stellte gleichzeitig den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Höhe von Fr. 8'750.--. Gemäss der gesetzlichen Regelung in Art. 29. Abs. 1 VStG kann der Pflichtige den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer für die in Frage stehende Dividendenzahlung in Höhe von Fr. 25'000.-- mit Valuta am 31. Januar 2002 frühestens am 1. Januar 2003 stellen. Eine andere als diese Auffassung wird vom klaren Wortlaut des Gesetzes in Art.