Die Pflichtigen seien schon vor 1973 bei der V. krankenversichert gewesen. Die Versicherung sei lediglich beibehalten worden. Die beiden Kehrichtsäcke 35 lt., die in A. von der Gemeindepolizei gesichtet worden seien, würden nur alle 14 Tage abgeholt. Auch in B. könnten jede Woche mehrere bereitgestellte Abfallsäcke beobachtet werden. Das BaZ-Abonnement sei bislang nicht geändert worden, weil die Zustellung zeitgerecht und zuverlässig funktioniere. Zum Hausarzt hätten die Pflichtigen eine jahrzehntelange Beziehung. Die Besorgungen in A. würden im Rahmen der Versorgung der Hunde erledigt. Im Gegensatz zur Liegenschaft in B. seien in A. keine Mittel mehr investiert worden.