In A. würden ausserdem zwei Hunde gehalten. Es seien zwei Fahrzeuge, mit Kennzeichen BL auf dem Areal der Liegenschaft gesehen worden. Die Basler Zeitung werde ebenfalls nach B. geliefert und die Krankenversicherung sei bei der V. beibehalten worden. Ebenso liessen sich die Pflichtigen in A. ärztlich betreuen und auch Besorgungen würden da getätigt. Ausserdem stünden jede Woche ein bis zwei 35 Liter Abfallsäcke vor der Liegenschaft. Aufgrund der hier aufgezählten Feststellungen der Gemeinde A. ergebe sich, dass sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt der Steuerpflichtigen wieder in A. befinde.